Politische Forderungen

Der Verein „Säkulare Flüchtlingshilfe e.V.“ setzt sich für religiös Verfolgte (z.B. nach Apostasie) und für religionsfreie Geflüchtete ein. Er steht in der Tradition des evolutionären Humanismus und der Aufklärung. Der Verein tritt für Toleranz und Gewaltverzicht zwischen den Kulturen und den Weltanschauungsgruppen ein – unabhängig davon ob sie religiös oder religionsfrei sind. Das Leitbild des Vereins basiert auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der humanistischen Amsterdam-Deklaration und den Grundprinzipien der offenen Gesellschaft, nämlich Liberalität (Orientierung am Ideal der Freiheit), Egalität (Orientierung am Ideal der Gleichheit), Individualität (Orientierung am Einzelnen statt am Kollektiv) und Säkularität (Orientierung an weltlichen Formen der Normbegründung).

Diese Grundprinzipien sind jedoch für viele Religionsfreie in Deutschland und der Welt noch nicht oder nicht hinreichend gewährleistet. Deshalb fordert die Säkulare Flüchtlingshilfe von der deutschen Politik:

Strategie

  1. Kohärente, wertebasierte deutsche Politik im Sinne der Menschenrechte im In- und Ausland gegen jegliche Formen des religiösen Fundamentalismus.
  2. Verbesserung der Ziele, Strukturen und Instrumente der internationalen Zusammenarbeit von Deutschland und der Europäischen Union bei der Prävention und Nachbearbeitung von religiösen Ursachen, die zu Verfolgung und Flucht führen.

Wirksamkeit in Deutschland

  1. Wirksamer staatlicher Schutz der religiösen Verfolgten und religionsfreien Geflüchteten in Deutschland, und zwar nicht nur vor staatlichen Repressionen und Bedrohungen durch die Regierungen ihrer Herkunftsländer (z.B. Iran, Saudi-Arabien), sondern auch vor Milizen, Familien- und Clanmitgliedern. Der deutsche Staat kann u.a. die Residenzpflicht oder Wohnsitzauflagen zum Schutz vor Verfolgung aufheben und die Prozesse beim Datenschutz und dem Schutz der Privatsphäre verbessern, die Polizei- und Sicherheitsbehörden für ausländische Täternetzwerke in Deutschland sensibilisieren, diplomatische Maßnahmen ergreifen und Ausweisungen und Einreisesperren veranlassen.
  2. Psychologische und medizinische Behandlungsangebote, die speziell auf die Minderung der Folgen von psychischen und physischen Misshandlungen ausgerichtet sind (z.B. nach Körperstrafen, Folter, Gefängnisaufenthalt, Hausarrest, Entführung, Erpressung, Nötigung, Vergewaltigung, sexuellem Kindesmissbrauch, Genitalverstümmelung).
  3. Förderung von weltanschaulich neutralen Integrations-, Sozial-, Kultur- und Bildungsangeboten mit dem Schwerpunkt auf Stärkung der Frauenrechte und Kinderrechte.
  4. Schulung von Verwaltungsmitarbeiter*innen, v.a. in Kommunen und im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hinsichtlich des besonderen Schutzbedürfnisses.

Wirksamkeit im Ausland

  1. Beteiligung an Konsultations- und Umsetzungsprozessen der deutschen Außenpolitik, Entwicklungspolitik, auswärtigen Kulturpolitik und Menschenrechtspolitik mit gleicher Anerkennung, gleichen Rechten und gleichen Einflussmöglichkeiten wie religiöse Organisationen. Öffnung des staatlich geförderten interreligiösen Dialogs und entsprechender Projekte für religionsfreie Personen und Weltanschauungsgruppen in Achtung der religiös-weltanschaulichen Pluralität und der gebotenen Neutralität.
  2. Förderung von Organisationen und Netzwerken in den Herkunfts- und Transitländern zur Bearbeitung des besonderen Schutzbedürfnisses der Betroffenen vor Ort.
  3. Berücksichtigung der Belange der religiös Verfolgten und religionsfreien Geflüchteten durch die „Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe“ und den „Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit“ in angemessener Weise in ihren Berichten und Stellungnahmen. Gleiches gilt für die deutschen Positionen bei den Beauftragten und den Foren auf den Ebenen der EU und UN insbesondere in den Themenfeldern „Freedom of Religion or Belief“ (FoRB) und „Freedom of Opinion and Expression“.
  4. Politische Unterstützung bei der Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen in den Herkunftsländern, insbesondere in Fällen staatlich getragener Verfolgung und z.B. bei der Klärung von Staats- und Organisationshaftung, Sammelklagen, Entschädigungszahlungen und Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof.