Strafbarkeit von Religionskritik und Glaubensabfall

Kriminalisierung und Strafbarkeit von Religions- und Weltanschauungsfreiheit.

Weltweit werden in 13 Ländern (Afghanistan, Iran, Jemen, Malaysia, Malediven, Mauretanien, Nigeria, Katar, Pakistan, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan und Vereinigte Arabische Emirate) die Kernbestandteile des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit unter der Anklage von Apostasie oder Blasphemie mit dem Tode bestraft. Darüber hinaus kann in über 40 Ländern eine Gefängnisstrafe verhängt werden und in vielen Ländern werden wichtige Aspekte der Menschenrechte wie das Recht auf Selbstbestimmung verletzt.

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