Deutsches Institut für Menschenrechte für Kinderkopftuch

Eine Publikation des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) spricht sich gegen ein Verbot des Kinderkopftuchs aus. Organisationen die sich für die Rechte von Frauen einsetzen, wie z.B. auch TERRE DES FEMMES, halten das für das falsche Signal im Kampf für die gleichen Rechte für Mann und Frau. Auch die Säkulare Flüchtlingshilfe e. V. wurde hierzu um ein Statement gebeten und wir sind diesem Wunsch gerne nachgekommen:

Die Säkulare Flüchtlingshilfe e. V. setzt sich für ein Kopftuchverbot von Kindern unter 14 Jahren ein.

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Ersatzlose Streichung der Wohnsitzauflage für atheistische Geflüchtete

Atheistische Geflüchtete sehen sich oft besonderen Gefahren ausgesetzt. So werden sie von manchen anderen Menschen muslimischen Glaubens als Verräter angesehen, da sie ihre Religion verlassen haben. Manchmal kann dies sogar in körperlichen Übergriffen enden. Außerdem werden atheistische Frauen mit muslimischem Hintergrund oft als sexuelles Freiwild gesehen und entsprechend belästigt. Weiterhin sind vor allem Frauen aus Saudi-Arabien in der besonderen Situation, dass ihre Familie jederzeit einreisen kann. Zudem zeigt die Erfahrung sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern, dass die saudische Botschaft aktiv versucht geflohene Frauen nach Saudi-Arabien zurückzubringen. (siehe DW-Artikel: https://www.dw.com/de/bedrohte-saudische-frauen-in-deutschland-wir-werden-dich-kriegen/a-47562270)

Somit ist diese Gruppe auch in Deutschland nicht wirklich sicher und bedarf besonderen Schutz.

Daher fordern wir, dass bei einer Anerkennung des Asyls aufgrund von Atheismus nach §12a AufenthG (§12a Abs. 2c) wegen besonderer Gefährdung des Betroffenen die Wohnsitzauflage ersatzlos gestrichen wird!