Pressemitteilung: Über die gefährdete Situation religionsfreier Geflüchteter in Deutschland [Video]

Zusammenschnitt der Veranstaltung „Menschenrecht: Glaubens-Freiheit“ ist bei YouTube verfügbar 

Am 6. Februar fand im Forum der Volkshochschule Köln ein Informationsabend der Säkularen Flüchtlingshilfe e.V. in Zusammenarbeit mit der VHS Köln statt, zum Thema Menschenrechte religionsfreier Geflüchteter. Eine Zusammenfassung ist seit dem 30. März auf YouTube verfügbar:

Die Säkulare Flüchtlingshilfe e.V. ist der einzige Verein in Deutschland, der sich bundesweit explizit für die Rechte Geflüchteter einsetzt, die ihre Religion, den Islam, verlassen haben und hier weiterhin Verfolgung ausgesetzt sind, genauso wie bei LGBT*.

Als Referent:innen zu Gast waren Dr. Lale Akgün, Autorin und MdB, a.D., die Bonner Professorin und Dipl. Psychologin Dr. Katja Mierke, die stellvertretend den Vortrag der 29-jährigen saudi-arabischen Menschenrechtsaktivistin Loujain Sultan verlas. Außerdem die Autorin und Menschenrechtsaktivistin Rana Ahmad sowie Stefan Paintner, beide Mitbegründer und Vorstandsmitglied der Säkularen Flüchtlingshilfe e.V. „Pressemitteilung: Über die gefährdete Situation religionsfreier Geflüchteter in Deutschland [Video]“ weiterlesen

Pressemitteilung: Veranstaltung „Menschenrecht: Glaubens-Freiheit“

Die Säkulare Flüchtlingshilfe e.V. lädt Sie herzlich zur Veranstaltung Menschenrecht: Glaubens-Freiheit ein. Der Informationsabend mit spannenden Vorträgen und Gästen wie dem Journalisten Günter Wallraff und Dr. Lale Akgün, Autorin und MdB a.D., sowie Betroffenen findet statt am

Donnerstag, den 6. Februar 2020 um 18:30 Uhr, im
FORUM Volkshochschule im Museum am Neumarkt,
Cäcilienstr. 29-33, 50667 Köln. „Pressemitteilung: Veranstaltung „Menschenrecht: Glaubens-Freiheit““ weiterlesen

Ersatzlose Streichung der Wohnsitzauflage für atheistische Geflüchtete

Atheistische Geflüchtete sehen sich oft besonderen Gefahren ausgesetzt. So werden sie von manchen anderen Menschen muslimischen Glaubens als Verräter angesehen, da sie ihre Religion verlassen haben. Manchmal kann dies sogar in körperlichen Übergriffen enden. Außerdem werden atheistische Frauen mit muslimischem Hintergrund oft als sexuelles Freiwild gesehen und entsprechend belästigt. Weiterhin sind vor allem Frauen aus Saudi-Arabien in der besonderen Situation, dass ihre Familie jederzeit einreisen kann. Zudem zeigt die Erfahrung sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern, dass die saudische Botschaft aktiv versucht geflohene Frauen nach Saudi-Arabien zurückzubringen. (siehe DW-Artikel: https://www.dw.com/de/bedrohte-saudische-frauen-in-deutschland-wir-werden-dich-kriegen/a-47562270)

Somit ist diese Gruppe auch in Deutschland nicht wirklich sicher und bedarf besonderen Schutz.

Daher fordern wir, dass bei einer Anerkennung des Asyls aufgrund von Atheismus nach §12a AufenthG (§12a Abs. 2c) wegen besonderer Gefährdung des Betroffenen die Wohnsitzauflage ersatzlos gestrichen wird!