Abdl Akadd Abdulrahman hat eine lange Odyssee hinter sich. Der junge Mann aus Syrien outete sich vor eineinhalb Jahren öffentlich als homosexuell. Er postete ein Video auf Facebook, aufgrund dessen er Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt war. Daraufhin beantragte er, dass seine Wohnsitzauflage in eine Stadt in eine andere Region verlegt werde. Als sich das Verfahren hinzog, musste er wegziehen und war genötigt aus Sicherheitsgründen gegen die Wohnsitzauflage zu verstoßen. Nachdem er monatelang hin- und hergezogen war, da er sich keine eigene Wohnung in einer anderen Region anmieten konnte, wurde, nachdem er mit Nachdruck im Ausländeramt auf seine prekäre Lage hingewiesen hatte, endlich die Wohnsitzauflage komplett gestrichen.
Es muss nach Ansicht der Säkularen Flüchtlingshilfe e.V. ein anderes Verfahren im Bezug auf die Wohnsitzauflage gefunden werden. Wir unterstützen die Wohnsitzauflage als Instrument um Integration zu fördern, jedoch muss bei einer Gruppe, die sich auch hier Verfolgung ausgesetzt sieht, die Wohnsitzauflage ersatzlos gestrichen werden. Dies ist gesetzlich auch möglich. Zudem haben die Betroffenen, bei denen es sich meist um säkular und aufgeklärt denkende Menschen handelt, kein Problem sich hier zu integrieren, da sie unsere freiheitlichen Werte in besonderem Maße teilen.