Hamesd Rastkerdars Asylantrag trotz atheistischer Überzeugung abgelehnt

Hamesd Rastkerdar aus dem Iran, der seit 2015 in Deutschland lebt, hat leider für sein Asylantrag im August 2017 einen negativen Bescheid erhalten. Da er im Interview einen muslimischen Übersetzer hatte, wurde der wesentliche Punkt,  daß er Atheist ist, nicht ins Protokoll übernommen. Herr Rastkerdar war im Iran aktiv in einer Studentengruppe, die kritische Fragen zum Islam gestellt hatte und auch Flugblätter verteilte. Als der Erste seiner Mitstreiter verhaftet wurde, floh Herr Rastkerdar nach Deutschland, da im Iran auf Apostasie (Abfall vom Glauben) die Todesstrafe verhängt werden kann. In Deutschland war er auch sehr aktiv im Zentralrat der Ex-Muslime.

Falls er abgeschoben werden würde, wäre es wegen seines offenen Bekenntnisses zum Atheismus wahrscheinlich, dass er im Iran hingerichtet würde. Deshalb setzt sich die Säkulare Füchtlingshilfe dafür ein, dass er in Deutschland als Asylant anerkannt wird!