Menschenrechtsaktivisten in Mauretanien wegen Blasphemie in Haft

Gastbeitrag yon Yahya Ekhou

Behörden der Islamischen Republik Mauretanien haben vor zwei Monaten mit der groß angelegten Inhaftierungswelle gegen Menschenrechtsaktivisten begonnen.

Othman Mohamed Lehbib

Als Folge dieser Maßnahmen wurden zwölf Menschen verhaftet, unter ihnen Journalisten, Autoren und Menschenrechtsaktivisten wie Cheikh Nouh, Emine Houd, Mekfoula Ibrahim und Mini Ibrahim. Während der Untersuchungen der nationalen Sicherheitsbehörden wurden die Beschuldigten für mehrere Tage in Einzelhaft verbracht. Neun von den Angeklagten durften nach dieser Zeit die Haft unter richterlichen Auflagen verlassen. Ihnen ist nicht gestattet das Land zu verlassen.

Gegen die verbliebenen drei Aktivisten lautet die Anklage unter anderem Blasphemie mit Gefährdung der Sicherheit von Staat und Gesellschaft, Verachtung der islamischen Religion durch das Werben für eine säkulare Gesellschaft, Gotteslästerung und die Verbreitung atheistischer Ideen. Zudem forden sie, dass sämtlicher religiöser Einfluss aus allen staatlichen Institutionen verschwindet.

Den Beschuldigten droht für diese Anklagen die Todesstrafe, nach Artikel 306 des Strafgesetzbuches von Mauretanien. Folgende Aktivisten sind deshalb akut vom Tode bedroht:
Ahmed Mohammed Elmoctar, Mohammed Abdarrahmane Hadad, Othman Mohamed Lehbib. Den Angeklagten wird der Kontakt mit ihren Verteidigern verweigert.

Sie sind bekannte Oppositionelle, die sich gegen islamistische Bewegungen engagieren und für Religions- und Glaubensfreiheit in einem säkularen Staat engagieren. Ihr Ziel ist es, den massiven Einfluss der Religion in Mauretanien zu beenden.

Glaubens- und Religionsfreiheit in Mauretanien

Mohamed-Abdarrahmane-Hadad

Das Menschenrecht auf Glaubens- und Religionsfreiheit wird in Mauretanien systematisch verletzt. Sowohl per Gesetz als auch im alltäglichen Leben. So muss die gesamte Bevölkerung islamische Verhaltensweisen befolgen, die sich aus den religiösen Gesetzen ableiten. Hierbei spielt es keine Rolle, ob man selbst eine andere Religion besitzt oder gar Atheist ist. Hinzu kommt noch, dass es nur sunnitischen Muslimen gestattet ist, überhaupt die mauretanische Staatsangehörigkeit zu erhalten. So ist es nicht möglich seine islamische Religion zu verlassen. Falls man sich zum Atheismus bekennt, droht Haft, Folter und sogar die Todesstrafe, da Apostasie (Abfall vom Glauben) in Mauretanien gesetzlich verfolgt wird.

Die Todesstrafe

Ahmed-Mohamed-Elmoctar

Entsprechend der islamischen Gesetze wird in Mauretanien Meinungs- und Glaubensfreiheit unterdrückt. Diese werden rücksichtslos gegen Atheisten und Homosexuelle angewandt, u.a. durch den Entzug der Staatsangehörigkeit oder Hinrichtung. Dies verletzt in eklatanter Weise die internationale Erklärung der Menschenrechte. Bis heute fordert auch Amnesty International die „Beendigung gesetzlicher Schikanen gegen Menschenrechtsaktivisten“. Trotz alledem verhaftet die Regierung weiterhin Menschen und beschuldigt sie den Islam und seine heiligen Stätten zu beleidigen.

Wir benötigen die Unterstützung der freien Welt, um auf die Lage dieser Menschen aufmerksam zu machen. Helfen Sie uns, dass ihre Stimme gehört wird!

Die Säkulare Flüchtlingshilfe Deutschland sieht die Inhaftierung und die drohende Todesstrafe der drei Atheisten in Mauretanien mit großer Besorgnis. Solche Verhaftungen sind ein schwerer Schlag gegen den internationalen Humanismus. Es muss mit unseren Unterstützern, Mitgliedern und Partnerorganisationen auf diese Bedrohung für die Freiheit mit aller Entschiedenheit reagiert werden.