Am 19. Mai 2023 fand in Stuttgart die Schulung „Atheismus als Fluchtgrund“ statt. Bei der Hybrid-Veranstaltung konnten Helfer:innen sowohl vor Ort teilnehmen als auch online.
Die Anwältin Ursula Damson-Asadollah informierte dabei über das Asylrecht im Zusammenhang mit Atheismus, damit die ehrenamtlichen Helfer:innen betroffene Flüchtlinge besser beraten und betreuen können.
An vielen Fallbeispielen wurde deutlich, was eine Anerkennung begünstigt, aber auch wie widersprüchlich Begründungen verschiedener Urteile sein können.
Flüchtlinge, denen wegen ihres Atheismus im Heimatland Verfolgung droht, werden in Deutschland häufig nicht als gesellschaftliche Gruppe mit eigenen Anliegen wahrgenommen. Dementsprechend fehlt oft angemessene Hilfe bei spezifischen Problemen, wie Einschüchterungen in der Flüchtlingsunterkunft oder falschen Übersetzungen, weil Dolmetscher:innen einen Austritt aus dem Islam nicht akzeptieren.
Wie in solchen Fällen reagiert werden sollte, war ebenfalls Teil der Schulung.