Ersatzlose Streichung der Wohnsitzauflage für atheistische Geflüchtete

Atheistische Geflüchtete sehen sich oft besonderen Gefahren ausgesetzt. So werden sie von manchen anderen Menschen muslimischen Glaubens als Verräter angesehen, da sie ihre Religion verlassen haben. Manchmal kann dies sogar in körperlichen Übergriffen enden. Außerdem werden atheistische Frauen mit muslimischem Hintergrund oft als sexuelles Freiwild gesehen und entsprechend belästigt. Weiterhin sind vor allem Frauen aus Saudi-Arabien in der besonderen Situation, dass ihre Familie jederzeit einreisen kann. Zudem zeigt die Erfahrung sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern, dass die saudische Botschaft aktiv versucht geflohene Frauen nach Saudi-Arabien zurückzubringen. (siehe DW-Artikel: https://www.dw.com/de/bedrohte-saudische-frauen-in-deutschland-wir-werden-dich-kriegen/a-47562270)

Somit ist diese Gruppe auch in Deutschland nicht wirklich sicher und bedarf besonderen Schutz.

Daher fordern wir, dass bei einer Anerkennung des Asyls aufgrund von Atheismus nach §12a AufenthG (§12a Abs. 2c) wegen besonderer Gefährdung des Betroffenen die Wohnsitzauflage ersatzlos gestrichen wird!