Selbstbestimmungsrechte in religiösen Gesellschaften

Offene Apostasie bildet nur die Spitze des Eisbergs. In streng religiösen Gesellschaften werden Selbstbestimmungsrechte auf vielfältige Weise beschnitten. So können religionskritische Äußerungen auch dann zu sozialer Ächtung führen, wenn sie gar kein Bekenntnis zum Atheismus beinhalten.

Drastische Eingriffe in die Privatsphäre sind in vielen islamischen Ländern an der Tagesordnung. Zwar wird westliche Kritik an archaischen Praktiken wie Zwangsheirat und Zwangsbeschneidung oft kulturrelativistisch mit dem Verweis auf die vermeintliche „Gleichwertigkeit aller Kulturen“ abgewehrt, doch dabei wird regelmäßig übersehen, dass es auch innerhalb der jeweiligen Gesellschaften massive Widerstände gegen religiösen Tugendterror gibt.
Bedauerlicherweise können sich diese kritischen Stimmen wegen der fehlenden Meinungsfreiheit und des sozialen Drucks kaum artikulieren – umso stärker jedoch sollten wir jene freiheitsliebenden Menschen unterstützen, die unter denkbar schwierigen sozialen Bedingungen Mut zum aufrechten Gang zeigen.

Für freigeistige Frauen ist die Situation in vielen Ländern besonders kritisch. In Saudi-Arabien beispielsweise müssen sie sich ihr ganzes Leben lang einem männlichen Vormund unterordnen. Es herrscht strikte Geschlechtertrennung im öffentlichen Raum: Frauen müssen sich in der Öffentlichkeit verschleiern, dürfen nicht Auto fahren, nicht ohne Zustimmung des Vormunds reisen, den Ehepartner nicht selbst wählen, nicht ohne Zustimmung des Vormunds arbeiten und sind in ihrer Berufswahl stark eingeschränkt.

Im Iran sieht es nicht viel besser aus: Auch hier dürfen Frauen nicht alle Berufe ausüben, nicht allein verreisen etc. Sie werden beim Zeugenrecht, beim Ehe-, Scheidungs-, Sorge- und Erbrecht stark benachteiligt. Vor Gericht haben das Leben und die Gesundheit einer Frau nur den halben Wert des Lebens und der Gesundheit eines Mannes. Wer dagegen aufbegehrt, wird abgestraft.

Katastrophal ist auch die Lage der Homosexuellen. Schon kurz nach der Isla mischen Revolution führte Khomeini die Todesstrafe für Geschlechtsverkehr unter Männern ein. Seither wurden im Iran etwa 4000 Schwule hingerichtet. Inzwischen sind andere islamische Länder dem iranischen Beispiel gefolgt. So werden homosexuelle Männer mittlerweile auch im Jemen, in Brunei, Mauretanien, Nord-Nigeria, Saudi-Arabien, Nord-Sudan und in den Vereinigten Arabischen Emiraten mit dem Tod bedroht, in anderen islamischen Staaten müssen sie mit langjährigen Gefängnisstrafen, oft auch mit
Auspeitschungen rechnen. Neben der offenen Apostasie gibt es also noch weitere gute Gründe, warum Flüchtlinge nicht in islamische Staaten zurückkehren können und in Deutschland als „politisch bzw. religiös Verfolgte“ anerkannt werden sollten. Es ist an der Zeit, diese Menschen in besonderer Weise zu unterstützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre
Stimme gegen die Unrechtszustände in ihren Heimatländern zu erheben! Durch ihren Mut könnten sie auch ein Vorbild für deutsche Politiker sein, die ihre „rückgratlose Appeasementpolitik gegen über rücksichtslosen Despoten“ aufgeben sollten. Denn nur so werden die Despoten der Welt begreifen, dass humanistische Werte nicht verhandelbar sind und die Allgemeinen Menschenrechte für alle Menschen gelten – nicht bloß für Europäer!